Arbeitsbewilligungen
Niederlassungsbewilligung C (EU/EFTA)
Staatsangehörige aus den 15 „alten“ EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) und den EFTA-Staaten (Island, Fürstentum Lichtenstein, Norwegen) können eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn sie einen ordnungsgemässen sowie ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz nachweisen können. Alle anderen Angehörigen der übrigen EU-Staaten erhalten…
WeiterlesenAufenthaltsbewilligung B (EU/EFTA)
Personen, welche ein unbefristetes oder mindestens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben, können die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung B (B-Ausweis) erhalten. Diese Bewilligung ist fünf Jahre gültig und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Nicht Erwerbstätige, die in der Schweiz wohnen möchten und nicht erwerbstätig sind, können ebenfalls einen B-Ausweis beantragen. Sie müssen über ausreichend finanzielle Mittel…
WeiterlesenKurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA)
Die Kurzaufenthaltsbewilligung L ist für Ausländer und Ausländerinnen, die sich befristet, in der Regel für weniger als 1 Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne einer Arbeitstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Staatsangehörige der EU-27 und EFTA Länder erhalten Anspruch auf die Erteilung einer Bewilligung, sofern sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis zwischen 3 Monaten…
WeiterlesenGrenzgängerbewilligung G
Wenn bei einem Ausländer / Ausländerin der Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich liegt, er oder sie allerdings für eine Tätigkeit in die Schweiz pendelt, erhält man einen Grenzgängerbewilligung und den Ausweis G. Alle Grenzgänger haben die Pflicht mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückzukehren. Die Grenzgängerbewilligung ist bei den entsprechenden Behörden…
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