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Niederlassungsbewilligung C (EU/EFTA)

Staatsangehörige aus den 15 „alten“ EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) und den EFTA-Staaten (Island, Fürstentum Lichtenstein, Norwegen) können eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn sie einen ordnungsgemässen sowie ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz nachweisen können. Alle anderen Angehörigen der übrigen EU-Staaten erhalten einen C-Ausweis vorerst erst nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Jahren.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM

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