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Facharzt Arbeitsmedizin / Fachärztin Betriebsmedizin

Der Facharzt Arbeitsmedizin FMH ist präventiv tätig und analysiert bei auftretenden Belastungen am Arbeitsplatz deren Zusammenhang. Der Arbeitsmediziner trifft dann entsprechende Massnahmen zur Linderung oder Beseitigung solcher berufsbezogenen Beschwerden. Dies können kleinere einmalige Massnahmen sein oder in komplexen Situationen eine ganze Kette von beruflichen Rehabilitationsmassnahmen. Die Arbeitsmedizinerin / der Arbeitsmediziner kann je nach Fall auch ein Berufsverbot aussprechen. Im präventiven Bereich nimmt er eine wichtige Rolle in der Förderung und Vermeidung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen ein. Dabei steht er oft auch in einem Spannungsfeld zwischen dem Arbeitnehmer (Patient) und dem Unternehmen. Auslösen kann dies die ethisch-ärztlichen Handlungen, die unternehmerischen Anforderungen und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Schwerpunkte in der Arbeitsmedizin

  • Die Arbeitsmedizin soll vor bereits bekannten gesundheitsschädigenden und gesundheitsbelastenden Stoffen und Einwirkungen schützen. Sie beantwortet und trifft Massnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Sie befasst sich mit dem Thema BGM / BGF
  • Arbeitnehmer mit bereits bestehenden Berufskrankheiten oder berufsbezogenen Gesundheitsstörungen werden beraten und behandelt. Und trägt auch ihren Teil bei der beruflichen Rehabilitation bei
  • Die Arbeitsmedizin befasst sich auch mit bisher unbekannten Belastungen im Arbeitsumfeld und identifiziert und minimiert diese

Ausbildung Facharzt Arbeitsmedizin FMH

Nach absolviertem Medizinstudium begibt sich ein / eine angehender / angehende Facharzt / Fachärztin Arbeitsmedizin FMH als Assistenzarzt / Assistenzärztin Arbeitsmedizin in ein ausbildungsberechtigtes Institut oder eine grössere arbeitsmedizinische Praxis. Die Ausbildung vermittelt einem Assistenzarzt in der Arbeitsmedizin die theoretischen Grundlagen und die praktischen Fähigkeiten, die ihn in Zukunft befähigen, in Eigenverantwortung arbeitsmedizinische Aufgaben wahrzunehmen. Arbeitsmediziner werden dabei auch sensibilisiert mit anderen medizinischen und auch nichtmedizinischen Akteuren den Gesundheitsschutz als Ganzes zu betrachten.

Dauer der Weiterbildung in der Arbeitsmedizin

Die Weiterbildungszeit beträgt fünf Jahre. Sie besteht aus einer zweieinhalb Jahre dauernden fachspezifischen Weiterbildung. Diese wird an einer Ausbildungsstätte der Kategorie A oder B durchgeführt. Anerkannte Praxisassistenzzeiten können angerechnet werden, oder nach Rücksprache auch arbeitsmedizinische Forschungstätigkeiten. Die ebenfalls zweieinhalb Jahre dauernde nicht fachspezifische Weiterbildung erfolgt mit einem Jahr in einer ausbildungsberechtigten Weiterbildungseinrichtung in der Allgemeinen Inneren Medizin. Und eineinhalb Jahre in einer der folgenden Disziplin: Anästhesiologie, Chirurgie, Dermatologie und Venerologie, Intensivmedizin, Kardiologie, Neurologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Pneumologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Rechtsmedizin oder Rheumatologie.

Anstellung in der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin in der Schweiz ist nicht derart stark verbreitet wie zum Beispiel in Deutschland oder in Österreich. Ein gewichtiger Grund ist die liberalere Gestaltung des Arbeitsrechts. Den Titel Oberarzt Arbeitsmedizin trifft man selten an. Es gibt die Facharztstufe und dann leitende Funktionen als leitender Arzt Arbeitsmedizin oder Chefarzt Arbeitsmedizin. Der Arbeitsmediziner wird im Versicherungsbereich oft auch als Gutachter oder Vertrauensarzt hinzugezogen. Unser Stellenportal informiert Sie über Jobs in der Arbeitsmedizin. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer arbeitsmedizinischen Praxis oder der Kauf, beziehungsweise die Übernahme einer solchen.

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