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Grenzgängerbewilligung G

Wenn bei einem Ausländer / Ausländerin der Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich liegt, er oder sie allerdings für eine Tätigkeit in die Schweiz pendelt, erhält man einen Grenzgängerbewilligung und den Ausweis G.  Alle Grenzgänger haben die Pflicht mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückzukehren. Die Grenzgängerbewilligung ist bei den entsprechenden Behörden jeweils zu erneuern.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM unter: Grenzgängerinnen und Grenzgänger und unter allgemeine Informationen

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