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Vertrauensarzt - Gutachter

Der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt wird über eine strukturierte Weiterbildung erworben. Der Vertrauensarzt wird abgekürzt einfach als "VA" bezeichnet und manchmal dem ärztlichen Gutachter gleichgestellt (was nicht ganz korrekt ist). Der VA kann aber auch als qualifizierter ärztlicher Gutachter beigezogen werden.

Die Ausbildung zum SIM Gutachter gliedert sich in vier Ausbildungsmodule die je zwei Tage dauern. Voraussetzung für die Teilnahme, beziehungsweise für die Prüfung als Gutachter SIM ist ein eidg. anerkannter Facharzttitel.

Die Weiterbildung zum Vertrauensarzt SGV umfasst fünf  Module à je 2 ½ Tagen und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Inhaber dieses Fähigkeitsausweises zeichnen sich durch vertiefte Spezialkenntnisse im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und im Unfallversicherungsgesetz (UVG) und deren jeweiligen Verordnungen aus. Die angrenzenden Sozialversicherungen wie das Invaliditätsgesetz (IV) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gehören ebenfalls in sein Spezialgebiet.

Der VA verfügt weiter über gute Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung der verschiedenen Handbücher der schweizerischen Sozialversicherung und der Spezialitätenliste (SL). Er besitzt geschulte Fähigkeiten in der korrekten Anwendung des Datenschutzes, ist besonders kommunikativ und gewohnt interdisziplinär zu arbeiten. Er ist neutral in seiner Urteilsbildung, unabhängig des vertrauensärztlichen Auftraggebers. Aufgrund seines detektivischen Gespürs ist der VA - beziehungsweise der ärztliche Gutachter - in der Lage im richtigen Moment für seine Urteilsfindung auch weitere notwendige Unterlagen bei zuziehen oder Zusatzabklärungen einzuleiten.

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