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Honorarärzte Sozialversicherungspflicht

Gemäss dem neuen Urteil des Bundessozialgericht Deutschland vom 4. Juni 2019 unterstehen neu auch Honorarärzte in Deutschland des Sozialversicherungspflicht. Eine Praxis die in der Schweiz schon länger Anwendung findet.

Honorarärzte – Sozialversicherungspflichtig

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Unsere Lösung für Honorarärzte in der Schweiz

Gemäss neuem Urteil vom 4.6.2019 des Bundessozialgericht in Deutschland nähert sich die bisherige Praxis in Deutschland der in der Schweiz immer mehr an. Gemäss scharfer Interpretation unterliegen Honorarärzte ab sofort der Sozialversicherungspflicht und dürfen damit nicht selbstständig in Kliniken und Krankenhäusern tätig sein. Dies geht aus dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. Juni 2019 hervor. Medizinische Einrichtungen dürfen Ärzte somit nur noch in Ausnahmefällen als freie Mitarbeiter beschäftigen.

Bei aller Irritation der fortan geltenden Rechtslage und der drohenden Gefahr sogenannter Scheinselbstständigkeit, stehen wir Ihnen bei Fragen mit mit Rat und Tat zur Seite. PremiumJob AG bietet mit der Arbeitnehmerüberlassung schweizweit bereits früher und damit natürlich auch heute noch ein Vertragsmodell auf Basis der Zeitarbeit, beziehungsweise als temporär Mitarbeiter. Dabei ergeben sich Vorteile sowohl für Kliniken als auch für Sie als Facharzt. Wir gewährleisten die von Ihnen gewohnten Freiheiten bei interessanter Entlöhnung. Zusätzlich profitieren Sie von Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Arbeitgeberanteile an den gesetzlichen Sozialversicherungen werden von uns als Arbeitgeber getragen.

Honorarärzte in der Schweiz – Sozialversicherungspflichtig

Interesse als Honorararzt in der Schweiz tätig zu werden? Möchten Sie mehr erfahren? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf! Wir freuen uns auf Sie.Möchten Sie mehr zum Urteil aus Deutschland erfahren? Der direkte Link zum Urteil ist oben bereits vernetzt.

Bundessozialgericht Honorarärzte

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