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Medizinische Sprachprüfung Schweiz

Sie wollen in der Schweiz eine ärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit aufnehmen und stellen sich der Frage bezüglich medizinische Sprachprüfung Schweiz? Die Registrierung der universitären Medizinalberufe liegt in der Zuständigkeit des  Bundesamt für Gesundheit (BAG), MEBEKO (Medizinalberufekommission). Das Medizinalberufegesetz (MedBG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der universitären Medizinalberufe. Zusammen mit der entsprechenden Verordnung soll das MedBG die Freizügigkeit von Personen in der Schweiz und aus der EU mit universitären Medizinalberufen auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft gewährleisten. Sie finden zum Ablauf der Registrierung / Anerkennung beim BAG ergänzende Informationen auf unserer Seite.

Medizinische Sprachprüfung in der Schweiz

Medizinalpersonen, die den Beruf in der Schweiz ausüben wollen, müssen über die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Sprachkenntnisse können im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen werden. Gesuche um Eintragung einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) können zusammen mit dem Gesuch um Anerkennung eingereicht werden. Die näheren Informationen sind dem Antragsformular des BAG zu entnehmen. Die Eintragung weiterer Sprachen kann erst nach erfolgter Anerkennung und nur über die Online-Sprachmeldung beantragt werden. Die Gebühr je Spracheintrag beträgt zwischen CHF 50 und CHF 100. Informationen über Gesuchseinreichung, Voraussetzungen für den Eintrag, Gebühren / Verfahrensablauf sowie wichtige weitere Hinweise siehe unter www.spracheintrag.admin.ch

Somit ist ersichtlich, dass nicht wie z.B. in Deutschland, eine zusätzliche medizinische Sprachprüfung notwendig ist. Generell ist ein aktuelles B2 Sprachzertifikat ausreichend. Anzumerken ist, dass wenn es für eine Praxistätigkeit (auch als Angestellter) zusätzlich eine Berufsausübungsbewilligung benötigt, die Kantone hier zusätzliche Kenntnisse einverlangen können.

Medizinische Sprachprüfung bzw. Sprachnachweis

Aus dem Antragsformular für die Registrierung medizinischer Diplome in der Schweiz ist dem Punkt 8 zum Sprachnachweis zu entnehmen:

„Sprachnachweis für schweizerische Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
Wer einen universitären Medizinalberuf in der Schweiz ausübt, muss über die für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Diese können freiwillig im Medizinalberuferegister MedReg eingetragen werden. Sie haben zusammen mit dem Gesuch um Anerkennung Ihres Diploms die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.00 – 100.00 pro Sprache, auch den Eintrag Ihrer Kenntnisse in einer oder mehreren der drei schweizerischen Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) zu beantragen.

Einer der folgenden Nachweise (im Original oder in originalbeglaubigter Kopie) ist zu erbringen:
a. international anerkanntes Sprachdiplom, mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, nicht älter als sechs Jahre; oder
b. einen in der entsprechenden Sprache erworbenen Aus- oder Weiterbildungsabschluss des universitären Medizinalberufs; oder
c. Arbeitserfahrung in der entsprechenden Sprache im betreffenden universitären Medizinalberuf von drei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre.“

Kontakt bezüglich dem Anerkennungsverfahren

Bundesamt für Gesundheit – BAG
MEBEKO, Ressort Weiterbildung
3003 Bern
MEBEKO-Weiterbildung@bag.admin.ch
Tel.: +41 58 462 94 83

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an das Bundesamt für Gesundheit oder an uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Medizinische Sprachprüfung Schweiz

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