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Kostendeckel im Gesundheitswesen wird weiter aufgeschoben

Doch kein Kostendeckel. Der Bundesrat hat 38 Massnahmen, die ihm eine international besetzte Expertengruppe vorgeschlagen hat, gegen das Wachstum der Gesundheitskosten geprüft. Ein erster Teil kommt zu Umsetzung. Der Rest wird verworfen oder noch zurückgestellt. Der zum Teil im Ausland bekannte Kostendeckel gehört dabei nicht dazu.

Eingrenzungen gegen die Mengenausweitung haben sich im Ausland als wirksam erwiesen – teilweise wird dort bei solchen Üerschreitungen anhand Zielvorgaben gar mit Sanktionen gearbeitet. Die Experten waren sich einige, dass Preise oder Mengenregulierungen bereits dazu führen können, dass Ärzte mehr, andere oder teilweise unnötige Behandlungen durchführen oder unterlassen. Das hätte für das schweizerische Gesundheitswesen bedeutet, dass die Obergrenze der Gesundheitsausgaben, oder bestimmte Bereiche, mittels einem Kostendeckel belegt worden wäre. In nun seltener Einstimmigkeit haben sich die Patientenorganisationen, die Spitäler, Fachärzte und die Krankenversicherungen nun dagegen ausgesprochen. Womit der Bundesrat aufgrund des geschlossenen Widerstands beschlossen hat, dies nicht prioritär weiter zu behandeln. Voraussichtlich kommt es im 2019 zu einer erneuten Beratung.

Hingegen wird das Referenzpreissystem für Generika in der Schweiz weiter verfolgt. Dies soll bereits im Herbst 2018 in die Vernehmlassung gelangen. Ziel hierbei ist, dass bei Medikamenten in der Schweiz bei denen der Patentschutz abläuft die Krankenversicherer nur noch den Preis des günstigsten Präparates zu begleichen hätten. Seitens des Preisüberwachers wird hier von einem jährlichen Sparpotenzial von knapp 400 Millionen Franken ausgegangen. Dass dies auf Produzentenseite, Verordner und Medikamentenverkäufer auf Widerstand stosst, ist vorprogrammiert.

Mittels einem eingesetztem nationalen Tarifbüro so es in der Tarifstruktur „Tarmed“ laufend auch weitere Anpassungen geben. Ein Ziel des von den Tarifpartner einberufenem Tarifbüro ist auch eine aussagekräftige Datenlage zur Verfügung zu stellen. Daraus können die Behörden Möglichkeiten einleiten, die ungerechtfertiges Mengenausweitung einzudämmen.

Als weitere Massnahme hat sich der Nationalsrates wiederum dafür ausgesprochen, dass die Versicherten lesbarere Rechnungskopien ihrer Behandlungen zur Kontrolle erhalten sollen. Und will die Krankenversicherer zukünftig noch stärker in die Pflicht nehmen, diese systematischer zu prüfen.

Zum Thema „Kostendeckel im Gesundheitswesen“ hat die Cash Zeitung einen Artikel verfasst.

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