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Arbeitnehmerüberlassung Arzt Schweiz

In Spitälern, Praxen und Rehabilitationseinrichtungen steigt die Anzahl der Einsätze im Bereich Arbeitnehmerüberlassung Arzt und Pflege. Trotzdem, die Kadenz die hierzu in Deutschland vorherrscht, ist hier bei weitem noch nicht erreicht.

Arbeitnehmerüberlassung Arzt Schweiz

Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird.

Definition Arbeitnehmerüberlassung Arzt

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer, einem Verleiher und einem Entleiher. Der Verleiher gilt als Arbeitgeber des Arbeitnehmers. Er verleiht den Angestellten gegen Entgelt an einen Kunden. Der Verleiher ist damit Arbeitgeber und bezahlt dem Angestellten das Gehalt unter Abzug der üblichen Sozialversicherungen. Bei Kurzaufenthaltsbewilligungen oder beim Grenzgängerstatus auch noch die entsprechende Quellensteuer. Eine Tätigkeit als Honorararzt wie es früher in Deutschland gang und gäbe war – quasi Eigenabrechner – ist möglich, aber nur unter der Voraussetzung, dass eine eigene Firma besteht und die Abzüge auch konform in der Schweiz abgerechnet werden. Somit können hier ansässige selbstständige Ärztinnen und Ärzte weiterhin in einer juristischen Firmung zudem im Normalfall ihre Selbstständigkeit gemäss Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) behalten und finanzieren ihre Sozialbeiträge selbst. Sie profitieren dennoch von den Vorteilen einer AG, welche ihnen sowohl Infrastruktur als auch Personal bereitstellt. Hierfür behält die AG einen festgesetzten oder nicht festgesetzten Pauschalbetrag vom Honorar zurück.

Wann kommt es zu einer Arbeitnehmerüberlassung?

Der Einsatz von Honorar- und Zeitarbeitskräften ist immer dann erforderlich, wenn keine Bewerbungen für vakante Stellen im Krankenhaus vorhanden sind oder es zu plötzlichen Personalengpässen kommt. Auf Stellenanzeigen erhalten viele Gesundheitseinrichtungen kaum Resonanz, weshalb auch ÄrztInnen zur Mangelware werden. Damit Stellen nicht lange infolge des Mangels unbesetzt bleiben, bleibt vielen Spitälern keine andere Wahl, als gegebenenfalls auf temporäre Arbeitskräfte zurückzugreifen. Die Tätigkeit als Aushilfe ist dabei zeitlich befristet – vorübergehende Engpässe in der personellen Überbrückung sollen hierdurch zeitlich überbrückt werden.

Einsatzorte

Es werden aus allen Regionen, Städten und ländlichen Gebieten Einsätze nachgefragt. Dies in allen medizinischen Einrichtungen wie unter anderem Spitäler, Rehabilitationszentren, Praxen und medizinische Versorgungszentren.

Vor- und Nachteile

Als positiv wird wahrgenommen:

  • höhere Flexibilität, da man Arbeitszeiten selbst bestimmen kann
  • in der Regel fallen weniger Dienste an
  • mehr Gehalt – kurzfristig gesehen (!)
  • finanzielle Unabhängigkeit
  • keine Hierarchien aufgrund Angestelltenverhältnis

Negativ wird oft suggeriert:

  • fehlende Planungssicherheit
  • eigene soziale Unsicherheit und Störung des Teamzusammenhaltes
  • kein festes soziales Umfeld und kein fester Arbeitsplatz
  • keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die inneren Strukturen der Klinik

Fazit

Der pflegerische und ärztliche Fachkräftemangel ist längst auch in der Schweiz angekommen. Das Schweizer Gesundheitswesen war und ist stark von ausländischen Fachkräften abhängig. In den Schweizer Spitälern besteht die medizinische Belegschaft aus rund einem Drittel welche aus anderen Ländern kommen. Je länger je mehr führt dies auch hierzulande zum Bedarf an Arbeitnehmerüberlassung.

Jedoch ist bereits heute festzustellen, dass nicht alle Fachgebiete gleich nachgefragt werden. Die rechtlichen Bedingungen und die nötige Bewilligung erteilt das Bundesamt, bzw. ist im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih geregelt. Sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgebenden sollten sich absichern ob eine Personalagentur über die notwendigen Zulassungen verfügt.

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